Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. TPvB e. U.
 

 Übersicht:
 
1. Angebot und Vertragsabschluß
2. Preise
3. Zahlung
4. Eigentumsvorbehalt
5. Gewährleistung
6. Haftung

7. Kündigung
8. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
9. Sonstige Bestimmungen
 
 
 
Allgemeines:

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse der Fa. TPvB e. U. , so ferne nichts anderes vereinbart wurde. Durch die Abgabe einer Bestellung anerkennt der Auftraggeber ausdrücklich die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, etwaige Abweichungen von diesen gelten nur dann, als sie von den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurden.
 
Etwaige eigene allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch dann wenn die Fa. TPvB e. U. diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
 
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten allgemeine Vertragsbestimmungen für Verträge über die Herstellung und Lieferung von Produkten des Unternehmers und Arbeiten jeder Art im Rahmen eines Werkvertrages, einschließlich Leistungen beim Auftraggeber.
 
 
 
1. Angebot und Vertragsabschluß:

Sämtliche Angebote der Fa. TPvB e. U. sind gem. TRVB's, ÖNORM in der letztgültigen Form freibleibend und geltend nur bei ungeteilter Bestellung. Die Fa. TPvB e.U. ist nicht verpflichtet an Sie gerichtete Bestellungen anzunehmen. Bestellungen können schriftlich per Mail, per Auftrags-bestätigung im Anhang an das Angebot an die Fa. TPvB e. U. an deren Firmenadresse erfolgen, wobei der Auftraggeber für die Dauer von 4 Wochen an seine Bestellung gebunden ist.
 
Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch entsprechende Lieferung zustande. Auftragsbestätigungen werden an die vom Auftraggeber in seiner Bestellung bzw. bei einer laufenden Geschäftsbeziehung an die zuletzt bekannt gegebene Adresse übersandt. Vertragsgegenstand sind nur die in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen des Unternehmers, weitere Leistungen werden separat berechnet.
 
Geringfügige, materialbedingte Abweichungen von der Bestellung zugrunde liegenden Abbildungen oder Beschreibungen in Katalogen, Mustern oder Schaustücken, insbesondere technische oder produktionsbedingte Abweichungen werden vorbehalten, derartige Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
 
 
 
2. Preise:
 
Sämtliche angeführten Preise sind Euro-Preise, stellen Nettobeträge dar und enthalten keine Steuern und Abgaben.
 
 
 
 
3. Zahlung:

Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge zu erfolgen. Gleiches gilt für Teilrechnungen.
 
 
Der Auftraggeber hat bei Zahlungen seinen Namen, die Rechnungsnummer und den Betrag anzugeben.
 
Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Fa. TPvB e. U. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank sowie für jede Mahnung € 5,- (1. Mahnung € 5), (2. Mahnung € 10), ( 3. Mahnung € 15,-) zu verlangen. Weitere zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung erforderliche außergerichtliche Eintreibungskosten eines konzessionierten Inkassoinstitutes und die tarifmäßigen Kosten eines Rechtsanwaltes werden direkt dem Kunden angelastet.
 
Eine Berufung auf Mängel entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Durch die Verhandlung über Mangelrügen anerkennt die Fa. TPvB e.U. nicht die Pflicht zur Mangelbehebung.
 
Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen, die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers gegen Forderungen der Fa. TPvB e. U. aus diesem Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen.
 
Tritt beim Auftraggeber eine Verschlechterung seiner Bonität ein oder wird der Fa. TPvB e. U. erst nach Vertragsabschluß bekannt, dass bereits bei Vertragsabschluß beim Auftraggeber derart schlechte Vermögensverhältnisse vorlagen, dass die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers gefährdet war, so kann die Fa. TPvB e. U. ihre Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung verweigern. Der Nachweis derartiger Vermögensumstände beim Auftraggeber gilt durch die Auskunft eines Kreditschutzverbandes oder einer Bank als erbracht.
 
Die Fa. TPvB e. U. behält sich vor, dem Auftraggeber allfällige Schadenersatzforderung infolge der Nichteinhaltung von Zahlungsvereinbarungen in Rechnung zu stellen.
 
 
 
4. Eigentumsvorbehalt:

Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren im Eigentum der Fa. TPvB e. U.
 
Zur Sicherung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind diese getrennt zu lagern und auf Kosten des Auftraggebers gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.
 
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren Dritten zu verpfänden oder in Sicherungseigentum zu übergeben, oder über diese Waren in anderer Weise zu Gunsten Dritter zu verfügen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Fa. TPvB e. U. auf schnellsten Wege von einer zwangsweisen Pfändung oder sonstigen Zugriffen dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verständigen. Der Auftraggeber hat bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte auf das Eigentum der Fa. TPvB e. U. an der Ware hinzuweisen.
 
 
5. Gewährleistung:
 
Werden Mängel erst später erkennbar, so sind diese ebenfalls unverzüglich zu rügen, anderenfalls die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt gilt. Durch Verhandlungen über Mangelrügen verzichtet die Fa. TPvB e. U. nicht auf den Einwand, dass die Mangelrüge zu spät erhoben oder nicht ausreichend spezifiziert wurde.
 
Der Auftraggeber kann bis maximal 6 Monate nach Übergabe der Ware Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung geltend machen.
 
Retoursendungen von Waren bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung und gehen zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.
 
Bei unberechtigten Mangelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
 
Die Stellung von Gewährleistungsansprüchen entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
 
 
 
6. Haftung:

Die Fa. TPvB e. U. haftet für einen dem Auftraggeber entstandenen Schaden nur insoweit, als dieser oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für welches Verhalten dem Auftraggeber die Beweislast obliegt. Die Haftung wird generell mit einem Betrag in der Höhe von 5 % des Warenwertes der jeweiligen Lieferung oder EUR beschränkt.
 
Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder für Schäden auf Grund von Ansprüchen Dritter gilt als ausgeschlossen.
 
7. Kündigung

 

Ein Vertrag tritt mit Datum der Unterfertigung des Auftraggebers in Kraft. Der Vertrag wird für 1 Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils um 1 weiteres Jahr falls er nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich 3 Monate vor dem Ende der Vertragsdauer zu erfolgen.

 


8. Geltendes Recht. Erfüllungsort. Gerichtsstand:
 
Auf dieses Vertragsverhältnis kommt Österreichisches Recht zur Anwendung.
 
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge sowie dem internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) kommt auch dieses Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung.

Erfüllungsort ist A-2320 Schwechat.
Als Gerichtsstand wird das Landesgericht Korneuburg vereinbart.
 
 
 
9. Sonstige Bestimmungen:

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht.
 
Die Fa. TPvB e. U. ist berechtigt, offene Irrtümer, wie beispielsweise Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Kostenvoranschlägen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen jederzeit zu korrigieren.
 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die zwischen der Fa. TPvB e. U. und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Bei Widersprüchen zu den Bestimmungen im Vertrag oder wenn der Vertrag weiterreichende Bestimmungen enthält, geht der Vertrag den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
 
Zwischen den Vertragsparteien gelten nur schriftliche Vereinbarungen. Die Abänderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen ebenso der Schriftform, wobei dies auch für ein Abgehen vom Schriftformgebot gilt. Mündliche Absprachen haben keine rechtliche Bindung.
 
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass von der Fa. TPvB e. U. eingesetzte Mitarbeiter oder Dritte nicht berechtigt sind, von den vertraglich vereinbarten Hauptleistungspflichten (etwa Zahlungsvereinbarung, Qualitätszusagen, Lieferbedingungen) abweichende Zusagen zu machen.
 
Die Fa. TPvB e. U. ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Fa. TPvB e. U. hat den Auftraggeber über diese Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Zeitpunkt der Änderungen zumindest 1 Monat vor dem Änderungszeitpunkt zu informieren. Die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt in Kraft, sofern der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb eines Monates ab Information widerspricht.
  
  
  
TPvB e. U.
Stand März 2020